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AGB

Dienstleistungsvertrag/Entsorgungsvertrag:

Der Kunde versichert, Eigentümer oder gesetzlich Verfügungsberechtigter der zu entsorgenden Gegenstände zum Zwecke der unwiederbringlichen Entsorgung und/oder Verwertung der Gegenstände zu sein.

Der Kunde schließt einen Entsorgungsvertrages wird mit Alsterschlepper im Wege des Fernabsatzes.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand des Vertrags zwischen dem Kunden und dem Entsorgungsdienstleister sind Werk- und Dienstleistungen aus dem
Bereich der Entsorgung mit Containern, Räumung/Entrümpelungen sowie Wohnungs- und Haushaltsauflösungen gemäß dem Eingangs
aufgeführten Leistungsumfang.

1.2 Mit Vertragsschluss gibt der Kunde das Eigentum und den Besitz an allen vom Leistungsumfang des Entsorgungsvertrages
umfassten Gegenstände auf (§ 959 BGB) so dass diese herrenlos werden und in das Eigentum des Entsorgungsdienstleisters
oder Dritter übergehen können. Dies gilt nicht für gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien sowie Öle und Fette und weitere
grundwasserschädigende Stoffe, die im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes KrWG beseitigt werden müssen und die nicht
Vertragsgegenstand werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertragsabschluss erfolgt zwischen dem Kunden und dem Entsorgungsdienstleister direkt. Der Kunde gibt bei Abschluss
des Vermittlungsvertrages an Alsterschlepper gleichzeitig eine Willenserklärung zum Abschluss dieses Entsorgungsvertrages
ab. Der Vertragsinhalt des Entsorgungsvertrages ist dem Kunden bekannt. Der Kunde ist an seine abgegebene Willenserklärung
gebunden.

2.2 Der Entsorgungsvertrag wird in deutscher Sprache geschlossen.

2.3 Da die Kommunikation u.a. per E-Mail erfolgt, sind die Vertragsparteien verpflichtet, sicherzustellen, dass von Ihnen
angegebene E-Mail-Adressen dauerhaft aktiviert sind, so dass E-Mails – insbesondere beim Einsatz von Spam-Filtern – auch
zugehen und täglich abgerufen und gelesen werden.

3. Leistungspflichtige Entsorgungsdienstleistung

3.1 Der Entsorgungsdienstleister wird die Entsorgungsleistungen gemäß Leistungsumfang sach- und fachgerecht und nach dem jeweiligen Stand der Technik und den gesetzlichen Regelungen zum Abfallrecht, insbesondere
dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und den zugehörigen Verordnungen durchführen.

3.2 Bei Räumungen/Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen wird der Entsorgungsdienstleister das Vertragsobjekt besenrein
zurücklassen.

3.3 Der Entsorgungsdienstleister ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten geeignete Dritte heranzuziehen.

3.4 Der Entsorgungsdienstleister hat vereinbarte Termine und Leistungszeiträume zur Durchführung seiner Dienstleistungen
einzuhalten, es sei denn, es liegen Umstände vor, die der Entsorgungsdienstleister nicht zu vertreten hat. Die Termine
verschieben sich dann entsprechend um die zeitverzögernden Umstände, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erledigen, insbesondere im Falle seiner Nichterreichbarkeit
einen bevollmächtigter Vertreter für die Unterzeichnung von für die Entsorgung und Abtransport erforderlichen Dokumente bereitzustellen.

4.2 Werthaltige Gegenstände und Wertgegenstände sind vom Kunden vor Beginn der Entsorgungstätigkeiten zu entfernen. Nicht
entfernte Gegenstände gelten als herrenlos im Sinne von Ziffer 1.2 des Vertrags.
Bei wahrheitswidrigen oder fehlerhaften Angaben zu den Eigentumsverhältnisse und daraus resultierenden Eigentumsstreitigkeiten
stellt der Kunde den Entsorgungsdienstleister von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsschluss genau über die Art und Zusammensetzung der zu entsorgenden Gegenstände
und Materialien zu informieren, insbesondere über ihm bekannte gefährliche Stoffe, Abfälle, Flüssigkeiten und andere
Materialien die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen sowie weitere gesundheitsgefährdende Materialien, die zum Vertragsgegenstand
gehören und die ggf. als Sondermüll zu deklarieren sind zu unterrichten.

4.4 Sollte sich herausstellen, dass die für die Preisbemessung wesentlichen Angaben gem. Ziffer 4.3 falsch waren, ist der
Entsorgungsdienstleister berechtigt, die Durchführung der Leistungen insoweit zu verweigern und die Gegenstände und Materialien
an den Kunden zurückzugeben oder dem Kunden die tatsächlich entstehenden zusätzlichen Kosten nach Aufwand in Rechnung
zu stellen. Letzteres setzt voraus, dass der Entsorgungsdienstleister dem Kunden zuvor die zu erwartenden Kosten mitgeteilt
hat. Bei notwendiger Verwahrung der Stoffe, die bis zur abgeschlossenen Entsorgung im Eigentum des Kunden verbleiben,
ist dieser zur Zahlung etwaiger Lagerkosten verpflichtet.

4.5 Zu entrümpelnde Gegenstände müssen von Strom- und Wasserleitungen getrennt sein, anderenfalls können Zusatzkosten zulasten
des Kunden anfallen.

5. Abnahme bei Räumung/Entrümpelung

5.1 Nach Abschluss von Räumungs-/Entrümpelungsarbeiten und Haushaltsauflösungen erfolgt zwischen dem Kunden und dem Entsorgungsdienstleister eine gemeinsame Begehung des geräumten Haushalts/Gebäudes. Etwaige Schäden sind in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten.

5.2 Verzichten die Vertragsparteien einvernehmlich auf eine Abnahme, oder nimmt der Kunde nach einer zweimaligen Aufforderung
zur Teilnahme an einem Abnahmetermin nicht teil, gilt die Abnahme als erfolgt.

6. Preise, Vergütung, Fälligkeit

6.1 Alle genannten Preise sind Gesamtpreise in Euro (EUR) inklusive der jeweils in Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Skonto wird nicht gewährt.

6.2 Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Kunden Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden,
die für die Preisbemessung maßgeblich waren, so ist der Entsorgungsdienstleister zur angemessenen Preisanpassung berechtigt,
dies gilt insbesondere dann, wenn Wertgegenstände entgegen dem vereinbarten Leistungsumfang nachträglich aus dem Objekt
entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden.

6.3 Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare besondere Leistungen und Aufwendungen des Entsorgungsdienstleisters sind zusätzlich
zu vergüten. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss durch den Kunden erweitert wird.

6.4 Die vereinbarte Vergütung ist sofort nach Erbringung der Dienstleistung bzw. nach Abnahme der Werkdienstleistung fällig
und zahlbar.

6.5 Widerruft der Kunde den Dienstleistungsvertrag, schuldet dieser Kunde Alsterschlepper einen Wertersatz für die bis zu dem Widerruf erbrachte Leistung.

7. Mängelhaftung, Haftung für sonstige Schäden

Die Mängelhaftung und die Haftung für sonstige Schäden außerhalb der gesetzlichen Mängelhaftung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. Rücktritt vom Vertrag

8.1 Der Entsorgungsdienstleister ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der von ihm zu erbringenden
Leistung zurückzutreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht haben oder objektive Gründe
hinsichtlich seiner Zahlungsfähigkeit entstanden sind bzw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein  Vermögen
oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens bekannt wird. Dem Kunden wird vor Rücktritt
die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu bringen.

8.2 Unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistung vertragsgemäß
abzurechnen und von dem Kunden zu bezahlen.

9. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeiter und sonstiger am Vertrag beteiligter
Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistungen haben, zu absoluter
Vertraulichkeit hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten und vorbehaltlosem Schutz dieser
Vertraulichkeit. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie
vom jeweils anderen Vertragspartner als solche zu kennzeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die
allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt
geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Sind vorgenannte Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag
im Übrigen wirksam.

10.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und Ihnen sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Diese Rechtswahlklausel gilt insoweit nicht
gegenüber Verbrauchern, als sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen Staat unseres Liefergebiets haben
und dort abweichenden zwingenden Verbraucherschutzvorschriften unterliegen.

10.3. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und diesen AGB der Geschäftssitz
des Entsorgungsdienstleisters. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der
EU hat, oder dem Entsorgungsdienstleister der Wohnsitz des Kunden, oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, den Kunden auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen
bleibt hiervon unberührt.

Ergänzende Verbraucherinformationen

1. Widerrufsrecht

Ich, als Kunde verlange ausdrücklich und bin einverstanden, dass der Entsorgungsdienstleister Alsterschlepper vor Ende der Widerrufsfrist
mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Dem Kunden ist bekannt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung
durch den Entsorgungsdienstleister sein Widerrufrecht verliert.

Widerrufsrecht für Verbraucher

Für Verbraucher, also jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, gilt das folgende Widerrufsrecht:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt
vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Alsterschlepper Haushaltsauflösungen

Auedeich 94

21129 Hamburg

info@alsterschlepper.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch
nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als
die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen
Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich
dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.

Stand: Hamburg Nov.2021

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